Eindringprüfung an einer Betonbodenkonstruktion beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Für die geplante Produktionserweiterung des Chipherstellers in Dresden sollen bestehende Hallen genutzt werden. Deren Fußbodenbefestigung ist auf die Eignung hinsichtlich der Arbeiten mit Säuren im Produktionsprozess zu prüfen, um eine entsprechende Betriebserlaubnis zu erhalten. Dazu wurden vier Serien Bohrkerne aus den Massivböden entnommen. Der Schichtenaufbau wurde dokumentiert. An den gewonnenen Bohrkernen wurde entsprechend der DAfStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ eine Eindringprüfung mit den zur Anwendung kommenden konzentrierten Fluss- und Salpetersäuren vorgenommen. Dabei wird die zu prüfende Schicht für 72 Stunden mit der Säure unter Atmosphärendruck beaufschlagt. Nach Ablauf der Prüffrist werden die Kerne gespalten und die Eindringtiefe und die Einwirkungstiefe bestimmt. Diese Eindringprüfung wurde zum einen mit den beiden Säuren an der vorhandenen Fliesenschicht und zum anderen an der unmittelbaren Dichtschicht und dem Fliesenbelag ausgeführt. Der Fliesenbelag trotzte der Beanspruchung mit kaum merklicher Eindringung. Die Dichtschicht hingegen wurde durch den Säureangriff stark angegriffen jedoch nicht durchdrungen. Mit diesen Prüfungen konnte nachgewiesen werden, dass es im Havariefall während der voraussichtlichen Einwirkungszeit der Säuren nicht zu einer ernsthaften Gefährdung sowohl der Umwelt als auch der baulichen Konstruktion kommt